Wir sagen Hallo!

Janina Ebnöther

Janina Ebnöther: Wenn es um das transportieren von Botschaften geht, ist man bei Janina an der richtigen Stelle. Ihr Unternehmen, das Werbeatelier redchili GmbH, ist nämlich Spezialist für visuelle und verbale Kommunikation mit verschärfter Wirkung – offline sowie online.

In der IG digital kümmert sich Janina entsprechend um eine knackige Kommunikation. Zudem bringt sie als Frau auch immer wieder frischen Wind in die Truppe.

Janina ist sehr gerne gemeinsam mit ihrem Hund draussen in der Natur. An einem Tag auf dem Berg über Stock und Stein, am anderen vielleicht entspannt am Meer.

Valentin Meichtry

Valentin Meichtry: Als engagierter Schulrat und als Vorsitzender der Geschäftsleitung der OdA GS in St.Gallen ist er intensiv in der Grund- und Berufsbildung tätig. Bei uns übernimmt Valentin den Lead für die Planung von Veranstaltungen. Aktuell beweist er seinen Grünen Daumen beim Bau eines kleinen Gartens.

Ziel ist, dass zumindest ein Teil seines Zmittags direkt aus dem eigenen Garten kommt.

Fabrice Locher

Fabrice Locher: Digitale Transformation gehört zu seinem Daily Business. Als Geschäftsführer der contoweb AG bringt er Unternehmen auf dem Weg der Digitalen Transformation zum Erfolg.

Seine Faszination für Bits & Bytes kann er nur schwer verbergen. Diese versucht er als Dozent an der HF im Fach Digitale Unternehmensführung den Teilnehmern zu vermitteln. Besonderes Interesse findet Fabrice in AI (Artificial Intelligence) und experimentiert gerne mit neusten Technologien herum.

Seit Januar 2021 präsidiert er die IG Digital.

Felix Kuster

Felix Kuster: Wenn wir zum Einstieg ein Rätsel lösen oder Vorschläge am Ideenbaum festhalten, ist wahrscheinlich Felix federführend.

Seinen beruflichen Hintergrund als Primarlehrer bleibt bei ihm also sicherlich nicht unbemerkt. Nach einigen Jahren im Bildungswesen wechselte er 2019 wieder zurück in die Privatwirtschaft und leitet seitdem die Administration bei Elektro Kuster.

In unserer IG schaut Felix auf die Finanzen und agiert zudem als Vize-Präsident.
In seiner Freizeit liegt er im tiefen Gestrüpp – in der Hoffnung, dass ihm das Reh vor seinem Bruder über den Weg lauft.

Matthias Schmid: Er ist der multimediale Freigeist unserer Truppe. Als Geschäftsführer und Inhaber der Druckerei Schmid-Fehr AG ist Matthias das beste Beispiel dafür, dass auch die Druckbranche extrem innovative Lösungen bietet, welche eigentlich fast gar nicht mehr an eine herkömmliche Druckerei erinnert.
Passend stellt er sich auch immer gerne mit dem Satz „Wir waren einmal eine Druckerei“ vor.
In der IG digital kümmert sich Matthias darum, dass ihr auch von uns hört – über welchen Kanal auch immer.
Da seine beiden Kinder inzwischen im erwachsenen Alter sind, kurvt er wenn immer möglich mit seiner Partnerin auf dem Motorrad durch die Gegend.

0
Vorstandsmitglieder
0
Mitglieder
0
Veranstaltungen organisiert
0
gegründet

Anschrift

Bankverbindung:
CH13 8080 8004 7593 7878 4
Raiffeisenbank SG, Konto 90-970-5

Postadresse:
IG Digital, Breitenweg 32, 9403 Goldach

Vereinsstatuten

A) Name, Sitz, Zweck und Selbstverständnis

Art. 1

Unter dem Namen ig digital besteht ein nicht gewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB und gemäss den vorliegenden Statuten mit Sitz in Goldach SG.

Art. 2

ig digital

  • bezweckt den konstruktiven Austausch rund um Themen der Digitalisierung und deren regionale Auswirkungen auf die Gesellschaft (Bildung, Wirtschaft, Kultur, Politik)
  • leistet einen Beitrag, dass in unserer Region die Chancen der Digitalisierung erkannt und genutzt sowie die damit verbundenen Risiken vermindert werden
  • fördert eine kontroverse Debatte, die kritische und befürwortende Perspektiven zur Digitalisierung zulässt und nach einem sinnvollen Umgang damit beiträgt
  • will als Sparing-, Diskussions- und Reflexionspartner für interessierte Personen, Unternehmungen/Gewerbevertretungen, Bildungsinstitutionen, Vereinen, Behördenmitgliedern mit gleichen Interessen wahrgenommen werden
  • konzentriert sich darauf, das globale Thema der Digitalisierung in Bezug zur Region Rorschach zu bringen. Veranstaltungsorte sind geeignete Lokalitäten in der Region (Restaurants, Museen, Unternehmen, …, …)

Diese Aufgaben kann ig digital folgendermassen wahrnehmen:

  • Organisation von und Mitwirkung bei Veranstaltungen (Vorträge, Podium, …)
  • Unterstützung, Vernetzung, Austausch, Beratung und Fortbildung von interessierten Personen, Unternehmungen/Gewerbevertretungen, Vereinen, Behördenmitgliedern mit gleichen Interessen
  • Stellungnahmen zu Sachabstimmungen, Projekten und Vorhaben rund um die Digitalisierung in den Gemeinden und im Kanton.
  • Betrieb eines digitalen „Observatorium“ (Webseite / Blog, auf welchem Artikel, Meinungen, News, etc. zum Thema Digitalisierung zusammengetragen werden)
  • Der Verein kann eine Geschäftsstelle führen und sich an anderen Institutionen beteiligen, die ein vergleichbares Ziel verfolgen.

B) Mitgliedschaft

Art. 3

Als Mitglied der ig digital können aufgenommen werden:

  • natürliche Personen, Unternehmen, sowie Interessensgruppierungen, die den Vereinszweck unterstützen
  • politische Parteien der Region

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden. Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

Art. 4

Jedes Mitglied ist zur Leistung eines jährlichen Beitrags verpflichtet, dessen Höhe von der Vereinsversammlung festgesetzt wird.

Art. 5

Der Austritt kann jederzeit schriftlich erklärt werden, wobei aber die finanziellen Verpflichtungen des laufenden Jahres erfüllt werden müssen. Austretende Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Art. 6

Mitglieder, welche gegen statutarische Ziele verstossen, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder das Ansehen der ig digital in Misskredit bringen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Betroffenen steht das Beschwerderecht an die nächste Vereinsversammlung zu, welche endgültig entscheidet.

Organisation und Verwaltung

Art. 7

Die Organe sind:

  • die Vereinsversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisionsstelle

Art. 8

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ. Sie wird vom Präsidium oder, in seinem Verhinderungsfall, von einem anderen Vorstandsmitglied, geleitet. Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme. Stimmvertretung ist nicht erlaubt.

Art. 9

Über die Durchführung der ordentlichen Vereinsversammlung beschliesst der Vorstand.

Diese findet einmal jährlich statt. Der Termin wird in der Regel zwei Monate vorher bekannt gegeben. Ausserordentliche Vereinsversammlungen können vom Vorstand einberufen oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder schriftlich und unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte verlangt werden. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Traktanden mindestens zwei Wochen vor der Versammlung.

Art. 10

In die Zuständigkeit der Vereinsversammlung fallen folgende Geschäfte:

  • Erlass und Änderung der Statuten
  • Abnahme des Jahresberichtes
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Entlastung des Vorstands
  • Festsetzung der Jahresbeiträge
  • Genehmigung des Budgets
  • Wahl des Vorstandes und der Revisionsstelle
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
  • Beschlussfassung über Beschwerden von ausgeschlossenen Mitgliedern
  • Auflösung oder Fusion des Vereins
  • Der Vorstand kann der Vereinsversammlung weitere Geschäfte vorlegen oder darüber informieren
  • Anträge von Mitgliedern sind dem Vorstand vier Wochen vor der Vereinsversammlung schriftlich einzureichen

Art. 11

Die Vereinsversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Vereinsversammlung fasst ihre Beschlüsse, vorbehältlich anderslautender Statutenbestimmungen, mit einfacher Mehrheit der Stimmenden. Sie kann nur über Geschäfte beschliessen, die mit der Einladung bekannt gegeben worden sind.

Art. 12

Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht wenigstens ein Drittel der anwesenden Delegierten eine geheime Stimmabgabe verlangt oder der Vorsitzende diese anordnet.

Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute Mehr der gültigen Stimmen. Im zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr. Der Vorsitzende stimmt mit, ihm steht der Stichentscheid zu.

D) Vorstand

Art. 13

Der Vorstand besteht aus wenigstens 4 Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand besteht aus folgenden Ressorts:

  • Präsidium:
  • Vizepräsidium & Leitung Finanzen
  • Leitung Events
  • Leitung Digitale Medien

Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidiums oder wenn zwei Vorstandsmitglieder es verlangen. Die Einladung hat, vorbehältlich dringender Fälle, mindestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich unter Angabe der Verhandlungsgegenstände durch das Präsidium zu erfolgen. Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

Der Vorstand entscheidet als Kollegium. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail mit Frist) gültig.

Art. 14

Der Vorstand ist für folgende Geschäfte zuständig:

a) Vertretung der ig digital nach aussen
b) Vorbereitung der Geschäfte der Vereinsversammlung
c) Bezeichnung der Unterschriftsberechtigten
d) Beschlussfassung über und Umsetzung der Massnahmen und Aktivitäten
e) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
f) Genehmigung von nicht budgetierten Ausgaben bis zu CHF 5000 im Einzelfall zu Lasten der laufenden Rechnung
g) Erlassen von Reglementen

Der Vorstand kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.

F) Geschäftsjahr, Finanzen, Haftung

Art. 15

Das Geschäfts- und Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Art. 16

Die Einnahmen der ig digital bestehen insb. aus:

  • Beiträgen der Mitglieder
  • Vermögenserträgen
  • freiwilligen Zuwendungen

Art. 17

Für die Verbindlichkeiten der ig digital haftet nur das Vereinsvermögen. Jede Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

G) Zeichnungsberechtigung

Art. 18

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

H) Schlussbestimmungen

Art. 19

Statutenänderungen erfordern die Zustimmung von zwei Dritteln der gültigen Stimmen. Stimmenthaltung wird nicht berücksichtigt.

Art. 20

Über die Auflösung des Vereins beschliesst eine zu diesem Zweck eigens einberufene Vereinsversammlung. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung wird nicht berücksichtigt. Die Vereinsversammlung, welche die Auflösung beschliesst, befindet auch über die Verwendung des Vermögens.

Art. 21

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 19. Juni 2018 im Hotel Bad Horn beschlossen worden und treten sofort in Kraft.

Bad Horn, 4. Juni 2018

Halte dich auf dem Laufenden.

Abonniere unsere News.